Ein Fall für das Gericht: Die einjährige Bulldogge Cäsar
Mag. Johannes Bügler, Fall aus der Praxis, Tipps zum Hundekauf - news 09/01/21
- Aus der Praxis Mag. Johannes Bügler, www.teamanwaelte.at
- Die einjährige Bulldogge Cäsar*) kann nicht mehr springen und nur kurze Strecken gehen.
- Im Kaufvertrag ist festgehalten: „seriöse Rassezucht mit dem besonderen Augenmerk auf die gesundheitlichen Voraussetzungen des Hundes.“
- Tipps von Mag. Bügler worauf Sie vor und beim Kauf eines Rassehundes achten sollten
Frau M. hat sich dazu entschlossen, eine englische Bulldogge als Familienmitglied aufzunehmen. Sie erwirbt 2018 einen Hund bei einem Züchter und übergibt den Kaufpreis von 800 Euro. Im Kaufvertrag wird festgehalten, dass es sich um eine seriöse Rassezucht mit dem besonderen Augenmerk auf die gesundheitlichen Voraussetzungen des Hundes handelt.
Schon kurz nach der Abwicklung des Kaufs zeigen sich bei Cäsar erste Probleme.
Er geht steif und kann das linke Hinterbein nur verzögert und kurz vorziehen. Frau M. ist besorgt. Sofort sucht sie Ihren Tierarzt auf.
Ein Röntgen zeigt schwerwiegende Deformationen
- Es wird eine schwere, beidseitige Hüftgelenksdysplasie diagnostiziert.
- Weiters sind bereits deutliche Veränderungen an allen Wirbeln zu erkennen. Die Brustwirbel sind deformiert.
- Zusätzlich besteht eine Foraminalstenose am lumbosakralen Übergang. Die Verengung des Auftrittslochs im Bereich des Kreuzbeins verursacht Druck auf die Nervenwurzel.
Frau M. konnte es nicht fassen. Der Züchter hatte im Kaufvertrag zugesichert, dass es sich um einen gesunden Welpen handelt. Und sie hatte sich auch an alle Fütterungsempfehlungen des Züchters gehalten und sogar das von ihm empfohlene Hundefutter gekauft. Dabei konnte Cäsar im Alter von einem Jahr nicht springen und nur kurze Strecken gehen. Ständige Schmerzen waren seine Begleiter.
Trotz Medikamenten und Physiotherapie Cäsar leidet unter Schmerzen
Bereits nach einem Jahr stand fest, dass für Cäsar ein normales Leben niemals möglich sein würde. Er benötigte Medikamente und laufend physiotherapeutische Behandlungen, um weitere Bewegungseinschränkungen und Schmerzen etwas zu mildern.
Da eine außergerichtliche Einigung mit dem Züchter nicht möglich war, wandte sich Frau M. an einen Anwalt. Über das Gericht wurde ein Gutachten über die Erkrankung von Cäsar bei einem gerichtlich beeidigten Sachverständigen eingeholt.
Gutachten bestätigt, dass es sich um angeborene Erkrankungen handelt
Durch den Gutachter wurde festgestellt, dass eine deutliche Bewegungseinschränkung vorlag. Es war sogar bereits eine Rückbildung der Muskulatur an der linken Hinterextremität erkennbar. Durch eine bereits auf der rechten Seite durchgeführte Femurkopfresektion (der Kopf des Oberschenkelknochens wird chirurgisch entfernt), lag eine Asymmetrie vor. Der Sachverständige kam zu dem Schluss:
- dass es sich bei der Hüftgelenksdysplasie und den veränderten Wirbeln um angeborene Erkrankungen handelt.
- Die Prognose für Cäsar wurde als ungünstig beurteilt,
- eine verkürzte Lebenserwartung ist anzunehmen.
Es sollte also bei Frau M. beim Traum von einem gesunden Hund bleiben. Selbstverständlich ist Cäsar bereits ein geliebtes Familienmitglied und erhält alle Behandlungen, die sein Leiden lindern. Leider ist auch bereits eine leichte Blasenlähmung aufgetreten.
Frau M. möchte den Kaufpreis für den Hund rückerstattet bekommen und auch eine angemessene Entschädigung für die Kosten der Behandlungen von Cäsar erhalten. Der geforderte Betrag deckt bei weitem nicht die Kosten für die bereits erfolgten und die zukünftigen Behandlungen von Cäsar ab. Man darf gespannt sein, wie das Gerichtsurteil ausfallen wird. Wir werden berichten.
Tipps von RA Mag. Johannes Bügler für den Kauf eines Rassehundes:
- Bevor Sie einen Hund von einem Züchter kaufen, sollten Sie sich immer versichern, dass es sich um einen bei dem FCI eingetragenen Züchter handelt.
- Kontrollieren Sie unbedingt die Ahnentafeln.
- Vergewissern Sie sich, dass bei den Eltern und Großeltern alle Untersuchungen auf Erbkrankheiten durchgeführt wurden, die von den Zuchtverbänden für die Zulassung zur Zucht gefordert werden.
Bei der Englischen Bulldogge handelt es sich dabei um folgende ERVIP-Untersuchungen:
- HD Hüftgelenksdysplasie
- ED Ellbogendysplasie
- Trachealkollaps
Die Zuchtordnung des österreichischen Bulldoggen-Clubs schreibt vor, dass mit Hunden, die diese Erbkrankheiten aufweisen, nicht gezüchtet werden darf. Wird eine Untersuchung der Welpen durch einen Tierarzt durchgeführt, kann diese nicht die Untersuchung der Elterntiere ersetzen, da die meisten Krankheitserscheinungen erst nach einem bis 1,5 Jahren auftreten.
*) Name von der Redaktion geändert
Mag. Johannes Bügler, petdoctors-Rechtsexperte
Team Anwälte Mag. Johannes Bügler
1140 Wien, Baumgartenstrasse 82
Tel.: (01) 419 13 18, Fax: DW 20
www.teamanwaelte.at
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