Rechtsexpertin DDr. Regina Binder zerpflückt Hundegesetze [05|19]

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  • Wer das Gefahrenpotential der Hundehaltung minimieren möchte, muss bei Züchter und Halter ansetzen und nicht beim Hund.
  • Aus dieser Sicht stellt DDr. Regina Binder, Tierrechtsexpertin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien,
  • den Gesetzgebern in Österreich, Deutschland und der Schweiz ein vernichtendes Zeugnis aus. 

Züchter sollen Sachkunde nachweisen müssen

DDr. Regina Binder hat jenen Teil der vom Gesundheitsministerium beauftragten Studie zur Beziehung Hund-Mensch geschrieben,  der sich mit den rechtlichen Vorgaben zur Hundehaltung in Österreich und in anderen EU-Ländern befasst. In der kühlen Sprache der Wissenschaft zerpflückt Binder nicht nur die Gesetzgebung rund um die Listenhunde, sondern die gesamte gesetzliche Situation rund um Zucht und Haltung von Hunden und die damit verbundenen Sicherheitsaspekte.

  • Das beginnt bei den zersplitterten Kompetenzen der Gesetzgebung,
  • reicht über die Kritik an den Rasselisten bis zur
  • Forderung nach einem Sachkundenachweis für Züchter und
  • zur Pflichtenkollision, der sich Hundehalter:innen zwischen Tierschutzrecht und sicherheitspolizeilichen Vorschriften ausgesetzt sehen.

In Österreich ist für die Gesetzgebung in Angelegenheiten des Tierschutzes der Bund zuständig. Die Gefahrenabwehr als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei liegt dagegen in der Kompetenz der Länder.

Die Unterschiede zwischen den Ländern sind laut Binder weder nachvollziehbar noch zumutbar. Wörtlich: ... kann es auch grundsätzlich rechtstreuen Personen nicht ohne weiteres zugemutet werden, den Überblick über die derart zersplitterte Rechtslage zu bewahren.

Pflichtenkollision der Tierhalter:innen

Tatsächlich konstatiert Binder ein Spannungsverhältnis zwischen Tierschutz- und Sicherheitsinteressen, das Hundehalter:innen nicht nur in einen Interessenskonflikt stürzt, sondern auch eine Pflichtenkollision provoziert, da sie sowohl sicherheitspolizeiliche Vorschriften als auch die Bestimmungen des Tierschutzrechtes einhalten müssen.

Als Beispiel nennt Binder die generelle Maulkorb- und Leinenpflicht, die „jedenfalls dann als unverhältnismäßig zu betrachten sein wird, wenn keine Möglichkeit vorgesehen ist, dass die Halterin bzw. der Halter durch eine Beurteilung der individuellen Gefährlichkeit des Hundes eine zumindest befristete Befreiung bzw. Erleichterung der Sicherungspflichten erwirken kann.“
 
Mit der Rasselisten geht Binder ganz besonders scharf ins Gericht. Das Modell der Listenhundegesetzgebung sei zwar weit verbreitet, aber auch problembehaftet, da die rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden weder wissenschaftlich erwiesen noch durch zuverlässige Beißstatistiken belegt wird.  Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich in österreichischen und deutschen Bundesländern bzw. in schweizerischen Kantonen mit Listenhunden weniger Vorfälle ereignen als Ländern ohne  Rasselisten. Die höchstgerichtliche Judikatur in Deutschland und in der Schweiz fordere in Anbetracht dieser Schwachstellen eine Evaluierung der Listenhundegesetzgebung und die Führung zuverlässiger Beißstatistiken ein.

Züchter:innen und Halter:innen in der Verantwortung

In der Folge geht Binder konkret auf Möglichkeiten zu Verbesserung der Gefahrenlage in der Hundehaltung ein und sieht Züchter und Halter in der Verantwortung. Die Fachliteratur belege, dass Hunde überwiegend ein „Produkt ihrer Umwelt“ sind. Wesen bzw. Verhalten werden maßgeblich durch die Bedingungen von Zucht und Aufzucht, Sozialisierung, Haltungsbedingungen, Umgang und Ausbildung beeinflusst.

Eine Nachschärfung und konsequente Vollziehung einzelner tierschutzrechtlicher Bestimmungen wäre eine unerlässliche Voraussetzung für eine Verringerung hundespezifischer Gefahren, schreibt Binder. Ein Sachkundenachweis für Züchter sei ebenso notwendig wie die Rücknahme der letzten Novelle des österreichischen Tierschutzgesetzes, mit der zuchtrelevante Bestimmungen abgeschwächt bzw. beseitigt wurden.
 
Hofrätin DDr. Regina Binder leitet die Dokumentations- ud Informationsstelle für Tierschutz- und Veterinärrecht an der veterinärmedizinischen Universität Wien.

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