Eintrag in Heimtierdatenbank erspart Mensch und Tier viel Leid

Entlaufene Tiere schneller finde mit Eintragung in Heimtierdatenbank
(c) Foto: rihaij auf Pixabay
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Chippen/Heimtierdatenbank/Tierschutzombudsstelle/Österreichische Tierärztekammer - news am 31. August 2020

  1. In der Tierarztpraxis Hunde und Katzen chippen und registrieren lassen 
  2. Beim nächsten Tierarztbesuch kontrollieren lassen, ob Ihr Tier gechippt und registriert ist.
  3. Selbst durch Eingabe der Chipnummer in das Suchfeld der  amtlichen Österreichischen Heimtierdatenbank Registrierung checken.
  4. Auch private Heimtierdatenbanken wie Animaldata oder Tasso nützen.
  5. Darauf achten, dass die hinterlegten Kontaktdaten immer aktuell sind!

Österreich: In der aktuellen Kampagne „Check meinen Chip“ macht die Österreichische Tierärztekammer auf die Wichtigkeit von Chip und korrekter Registrierung aufmerksam. Die Tierschutzombudsstelle Wien unterstützt die Kampagne.

1. Aktuelle Zahlen aus Wien

In Wien kamen in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 

  • 299 Hunde ins TierQuarTier.
  • Davon waren nur zwei Drittel (203 Hunde) gechippt.
  • Von diesen war nur die Hälfte in der Heimtierdatenbank registriert.
  • Von den registrierten Hunden waren in nur 60 Fällen die korrekten Daten der TierhalterInnen hinterlegt.

In der Parxis bedeutet das viel Tier- und Menschenleid. Zahlreiche verängstigte Hunde und Katzen sind auf der Suche nach ihren Familien. Sie müssen oft Tage, Wochen in Tierschutzheimen verbringen, bevor Sie zu ihren Menschen zurückkehren können, wenn sie in keiner Heimtierdatenbank registriert sind.

2. Chippen ohne Registrierung hilft nicht! 

In ganz Österreich nehmen Tierheime täglich Hunde und Katzen auf, die entweder gar nicht gechippt sind oder nicht richtig in der amtlichen Heimtierdatenbank oder in einer privaten Tierdatenank, wie animaldataTasso oder Petcard registriert wurden. Wer umzieht oder eine neue Telefonummer hat, sollte auch immer daran denken, die Kontaktdatenin der Tierdatenbank zu aktualisieren.

3. Gesetzliche Vorgaben für Züchter*innen

Züchter*innen müssen ihre Tiere (Hund und Katze) mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und in der Heimtierdatenbank des Bundes melden (https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/).

Sie sind per Gesetz dazu verpflichtet. Tun sie das nicht, müssen sie mit Strafen in Höhe von bis zu 3.750 Euro rechnen.

ACHTUNG: Die Anmeldung für die Hundeabgabe bei der Stadt Wien ersetzt nicht die Eintragung in die Heimtierdatenbank. Auch die Anmelung in privaten Hundedatenbanken muss nicht unbedingt beeuten, dass das Tier automatisch  in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert ist. Wer 100% sicher sein will, der sollte dies selbst mit der Chipnummer nachprüfen.

4. Gesucht - gefunden im Raum Wien

 


Zur Tierschutzombudsstelle Wien: (TOW) setzt sich für ein harmonisches und respektvolles Miteinander von Mensch und Tier in der Großstadt ein. Sie fördert die Interessen des Tierschutzes und vertritt diese auch in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren. Die Tierschutzombudsstelle agiert unabhängig und weisungsungebunden.
-  www.tieranwalt.at    

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