Tollwut bei Katzen: Übertragung erfolgt durch Biss [05|23]

Infektionskrankheit, Impfung, Nervosität, Angst, Zittern, Fieber, Bewegungsstörungen,  Speichelfluss, Lähmungen - Petdoctors [25|05|23]
(c) Photo: Mabel Amber, who will one day auf Pixabay
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Infektionskrankheit, Impfung, Nervosität, Angst, Zittern, Fieber, Bewegungsstörungen, Speichelfluss, Lähmungen - News [25|05|23]

  • Tollwut ist eine Anthropozoonose
  • Die häufigste Infektionsquelle für Katzen sind in Europa Füchse
  • Die Übertragung erfolgt durch Biss infizierter Tiere
  • Die Infektionskrankheit verläuft immer tödlich
  • Tollwut ist eine anzeigepflichtige Infektionskrankheit
  • Durch Impfprogramme sind einige Länder tollwutfrei

Die Tollwut wird durch ein Lyssavirus aus der Familie der Rhabdoviren verursacht. Die Übertragung des Virus erfolgt durch den Speichel von infizierten Tieren.

1. Ursache und Infektion:

  1. Das Lyssavirus gelangt bei einem Biss in die Wunde und vermehrt sich kurz an der Eintrittsstelle.
  2. Danach wandert es über die peripheren Nervenbahnen in das Gehirn, um sich dort explosionsartig zu verbreiten.
  3. In den Gehirnzellen bilden sich Negrische Körperchen.
  4. Vom Gehirn gelangt das Virus in die Speicheldrüsen und wird bereits vor dem Auftreten der ersten Symptome ausgeschieden.

Inkubationszeit:

Die durchschnittliche Inkubationszeit liegt bei 3 bis 12 Wochen und ist von der Entfernung der Bissstelle vom Gehirn abhängig. Längere Inkubationszeiten von bis zu 2 Jahren sind möglich.

2. Symptome: Die Viruserkrankung verläuft in 3 Stadien

Phase 1: Prodromalstadium: dauert ungefähr 24 Stunden
Phase 2: Exzitationsstadium: Dauer 2 bis 4 Tage
Phase 3: Paralysestadium: Dauer bis zu vier Tage

Die einzelnen Phasen gehen fließend ineinander über:

  1. Veränderungen des Verhaltens
  2. Nervosität
  3. Angst
  4. Zittern
  5. Unwillkürliche Bewegungen mit Bewegungsstörungen
  6. Fieber
  7. Starker Speichelfluss
  8. Lähmungen
  9. Koma
  10. Tod

Die Erkrankung verläuft immer tödlich. Da es sich um eine Anthropozoonose handelt, darf eine Behandlung der Katze nicht erfolgen.

3. Diagnose:

Es handelt sich um eine Verdachtsdiagnose. Bei einem Verdacht auf Tollwut ist der/die Tierarzt:in verpflichtet, die Behörde zu verständigen. Sie ordnet die Tötung der Katze an.

Mittels histologischer Untersuchung kann der Nachweis für Negri-Körperchen in den Gehirnzellen erbracht werden.

4. Vorbeugung:

  1. Tollwutimpfung: in Österreich und Deutschland nur empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die erste Impfung erfolgt in der 12. Bis 16. Lebenswoche, die zweite Impfung 3 bis 4 Wochen nach der Erstimpfung. Eine Auffrischung ist abhängig von dem verwendeten Impfstoff alle drei Jahre notwendig.
  2. Für den Grenzübertritt ist bei Katzen eine Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage alt ist, erforderlich. Die Impfung wird in den EU Heimtierausweis eingetragen.
  3. Befindet sich das Reiseland außerhalb der EU, muss zusätzlich ein Antikörper-Test in einem von der Behörde zugelassenen Labor durchgeführt werden.  Wird die Auffrischung der Impfung rechtzeitig durchgeführt, bleibt der Antikörper weiter gültig.

5. Welche Länder derzeit als tollwutfrei*) gelten:

  • Österreich
  • Deutschland
  • Schweiz
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Frankreich
  • Belgien
  • Italien
  • Spanien, ausgenommen Ceuta und Mellila
  • Portugal
  • Irland
  • Großbritannien
  • Tschechische Republik
  • Schweden
  • Dänemark
  • Norwegen

*) Wichtig: Tollwutfrei bedeutet frei von terrestrischer Wut. Die aviäre Wut tritt bei Fledermäusen auch in diesen Ländern immer wieder auf.

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