Zivilrechtsreform in Spanien: Haustiere sind per Gesetz Familienmitglieder

In Spanien sind Haustiere rechtlich keine "Sache" mehr
(c) Photo: JacLou auf Pixabay
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Spanien, Gesetz, Zivilrecht, Haustiere, Tierwohl, fühlende Wesen - News [10|01|22]

  • Ab sofort sind Haustiere in Spanien per Gesetz Familienmitglieder
  • Sie haben eine Würde und werden als fühlende Wesen eingestuft
  • Reform hat weitreichende Auswirkungen in der Praxis
  • Haustiere dürfen nicht verpfändet, verlassen oder von ihren Eigentümer*innen getrennt werden

In Spanien sind Tiere ab sofort „fühlende Wesen“ und nicht mehr wie bisher unbelebte „Dinge“. Eine Reform des Zivilrechts spricht ihnen „Würde“ zu und stuft sie als „Familienmitglieder“ ein.
 
Die Reform ist der erste Schritt in Richtung eines umfassenden Gesetzes zum Tierwohl, das die Unidas Podemos (UP), der linksalternative Juniorpartner in der Regierungskoalition unter dem Sozialisten Pedro Sánchez derzeit ausarbeitet. Allerdings ist nicht gesichert, dass weitere Reformen Mehrheiten im Parlament finden.
 
Mit der in Kraft getretenen Reform dürfen Haustiere nicht verpfändet, verlassen, misshandelt oder von ihren Eigentümer*innen getrennt werden. Im Fall einer Scheidung hat das Gericht über die Rechte der Ex-Partner am Tier zu entscheiden. Außerdem ist der Verkauf von Tieren in Tierhandlungen nicht mehr möglich.

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