Österreich Schweinhaltung: Sieg des Tierschutzes über wirtschaftliche Interessen [01|24]

Österreich, Tierhaltung, Tierschutz, Gesetzgebung, Schweinehaltung, Vollspaltböden, Verfassungsgerichtshof - Petdoctors.at [30|01|24]
(c) Photo: Michael Strobel auf Pixabay
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Österreich, Tierhaltung, Tierschutz, Gesetzgebung, Schweinehaltung, Vollspaltböden, Verfassungsgerichtshof - News [30|01|24]

  • Im Österreichischen Tierschutzgesetz, das 2022 beschlossen wurde, ist in bereits vorhandenen Ställen die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden bis 2040 weiter erlaubt
  • Nur neu gebaute Ställe müssen den neuen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
  • Die burgenländische Landesregierung beeinsprucht die lange Übergangsfrist für bestehende Vollspaltböden
  • Der Verfassungsgerichtshof gibt dem Einspruch recht
  • Die lange Übergangsfrist ist im Sinne des Tierwohls nicht gerechtfertigt. Die Bestimmung wird mit Juni 2025 aufgehoben.
  • Aktueller Stand Jänner 2024: die Österreichische Bundesregierung plant ein Gesetz, bei dem die Übergangsfrist für die Haltung auf Vollspaltenböden 2030 endet.

Wird das Gesetz nicht bis Juni 2025 verabschiedet, gilt ab diesem Zeitpunkt in ganz Österreich ein Verbot der Haltung von Schweinen in Vollspaltenbuchten. 

1. Die Begründung des Urteils ist richtungsweisend:

  • Planungssicherheit und Schutz von Investitionen für bäuerliche Betriebe ist wichtig
  • Die wirtschaftlichen Interessen dürfen aber nicht in einem derart hohen Maß über den Tierschutz gestellt werden
  • Der einseitige Schwerpunkt auf dem Investitionsschutz ist nicht gerechtfertigt

2. Zur Schweinehaltung in Österreich:

  • 70 % der Schweine werden derzeit in Österreich in Vollspaltenbuchten gehalten.
  • Das entspricht 1,9 Millionen Tieren, die bei der Haltung Schmerzen und Qualen ausgesetzt sind.
  • Ein Vollspaltenboden besteht aus harten Betonplatten, die 1,8 Zentimeter breite Spalten enthalten.
  • Kot und Urin der Schweine fallen durch die Spalten.
  • Die Schweine, die sehr reinliche Tiere sind, sind gezwungen, über ihren eigenen Ausscheidungen zu leben.
  • Die Ammoniakdämpfe verursachen Entzündungen der Augen und der Atemwege
  • Stroh und Beschäftigungsmöglichkeiten sind nicht vorhanden
  • Die Schweine können dem Wühlbedürfnis nicht nachgehen
    Auslauf ist für die bewegungsfreudigen Tiere nicht vorgesehen
  • Schwänze und Zähne müssen kupiert werden, um gegenseitige Verletzungen zu verhindern
  • Die Schweine verbringen ihr gesamtes Leben auf geringem Platz mit nicht vorhandenen Liegemöglichkeiten
  • Eine reine Schweinehaltung auf einem Vollspaltenboden ist ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2008/120/EG
  • Der Grund für eine Vollspaltenhaltung liegt ausschließlich in der geringeren anfallenden Arbeit

3. Artgerechte Schweinehaltung:

  • Schweine sind soziale und intelligente Tiere
  • Auslauf bei Freilandhaltung oder Weidehaltung
  • Freier Zugang zu dem Auslauf
  • Der Auslauf sollte ein Gefälle vom Stall weg aufweisen, da die Schweine bei Auslaufmöglichkeit den Bereich zum Absatz von Harn und Kot nutzen
  • Abdichtung der Ausgänge, damit Wind und Kälte nicht in den Stall eindringen
  • Liegeflächen mit Stroh, um den Bau von Nestern zu ermöglichen
  • Aktivbereich mit Beschäftigungsmöglichkeiten: Säcke, Strohballen, Holz, Bälle
  • Scheuerbereiche für die Körperpflege
  • Soziale Kontakte mit Artgenossen:
  • Bildung von Stallgruppen mit 10 bis 20 Tieren
  • Wühlmöglichkeiten in frischer Erde oder Stroh
  • Suhle
  • Im Außenbereich Duschen oder
  • Badewannen zur Abkühlung
  • Stall mit Tageslicht
  • Einzelfressstände mit Sichtblenden verringern den Stress
  • Abferkelbuchten mit mindestens 7 m2 pro Schwein
  • Eigene Eberbuchten mit mindestens 6 m2
  • Kontakt von Ferkeln verschiedener Würfe in Begegnungsbuchten
  • Bei robusten Schweinerassen ist auch eine ganzjährige Freilandhaltung mit Unterständen möglich
  • Errichtung von Tierwohlställen für eine artgerechte Schweinehaltung

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