Strengere Regeln für die Züchter gefordert [05|19]

Strengere regeln für die züchter artikel
Teilen

Qualzucht, Sachundenachweis, Tierschutzgesetze, Erbkrankheiten, VetMed-Expertin DDr. Regina Binder,

Wer Hunde züchtet, sollte sein Wissen über die in der jeweiligen Rasse auftretenden Erbkrankheiten nachweisen müssen und die im Tierschutzgesetz vorgesehene Straffreistellung für die Übertretung  des Qualzuchtverbots sollte wieder befristet werden.  

So präzisiert die an der Vet.-Med. Universität Wien tätige Tierrechtsexpertin, DDr. Regina Binder, ihre Forderungen nach einem Sachkundenachweis für Züchter und der Nachschärfung des Tierschutzgesetzes. 

Beide Empfehlungen hat Binder in einer vom Österreichischen Sozialministerium beauftragten Studie zur Hundegesetzgebung ausgesprochen. Im Gespräch mit petdoctors.at bemängelte Binder, dass der Gesetzgeber auf Empfehlung  von Züchterverbänden das Tierschutzgesetz in Sachen Qualzucht deutlich entschärft habe.
 
Zwar ist es grundsätzlich verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zur Zucht einzusetzen, doch waren die Züchter ursprünglich nur bis zum 01.01.2018 straffrei, sofern sie durch eine Dokumentation nachweisen konnten, dass sie die zur Reduzierung und letztlich zur Verhinderung von Qualzucht erforderlichen zuchtlenkenden Maßnahmenergriffen hatten.

Seit dem 01.01.2019 wäre es nach der alten Rechtslage strafbar gewesen, Tiere mit wesentlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu züchten. Durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2017 ist diese Befristung entfallen, wodurch das Qualzuchtverbot entscheidend aufgeweicht wurde.
 
Der nächste Kritikpunkt betrifft die Anforderungen an das Vorliegen einer Qualzucht: So ist es sehr schwierig zu beurteilen, ab wann die vom Tierschutzgesetz formulierten Voraussetzungen (u.a. „wesentliche Auswirkung auf die Gesundheit“, wesentliche Beeinträchtigung von physiologischen Lebensläufen“) vorliegen.  „Was ist wesentlich?“ fragt Binder. „Reicht es schon, wenn ein Mops im Ruhezustand ab und zu röchelt oder muss er an seiner durch das Brachycephalen-Syndrom ausgelösten Atemnot bereits halb erstickt sein?“

Über die Durchsetzbarkeit ihrer Forderungen macht sich Binder keine Illusionen. Die Überprüfung solcher Vorschriften sei außerordentlich aufwändig, immer mit Gutachten verbunden und insgesamt nur sehr schwierig zu vollziehen.

Wenn Du gut findest, was wir machen, dann unterstütze uns!

Du hast gerade einen Artikel auf unserer Seite gelesen oder nach Hilfe gesucht? Unsere Infos und Tipps haben Dir geholfen? Du weißt jetzt, was Dein Vierbeiner braucht? Das hoffen wir!

Deshalb machen wir Petdoctors. Weil mehr Wissen über Gesundheit und Verhalten unserer Vierbeiner, Hund Katze & Co ein besseres Leben verschafft.

Wir möchten unsere Infos weiter kostenlos und ohne nervige Werbung anbieten. Dafür brauchen wir Deine Unterstützung. Jeder Beitrag hilft:

Du kannst den Spendenbetrag und die Häufigkeit der Spenden selbst bestimmen.

  • 5 €
  • 10 €
  • 20 €
  • Anderer Betrag

Du kannst auch entscheiden, ob Du einmalig oder regelmäßig spenden möchtest.

Du willst uns lieber direkt unterstützen? Unser Support-Konto lautet:
Petdoctors
IBAN: AT49 1100 0124 4251 4100
BIC: BKAUATWW

PETdoctors ist das wikiPETia für PETlovers * mehr als 2.000.000 User:innen informieren sich auf petdoctors und täglich werden es mehr * jeden Tag ein neuer Artikel, eine Petdoctors-, Pettrainers- und Tierspitalsuche für Notfälle * ein Newsletter * alles kostenlos & werbefrei.

Damit Du schneller findest, was Du suchst.