Österreich: Vierbeiner haben jetzt ein Wohnrecht und dürfen bleiben [06|22]

Österreich, Mietwohnungen, Wohnrecht, Haustiere - Petdoctors [03|06|22]
(c) Photo: Ian Kevan auf Pixabay
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Österreich, Mietwohnungen, Wohnrecht, Haustiere - News [03|06|22]

  • Entscheidung des OGH (Oberster Gerichtshof) in Österreich zugunsten der Haltung von Haustieren in Mietwohnungen
  • Ein generelles Verbot der Haustierhaltung ist in österreichischen Mietverträgen nicht mehr möglich
  • Eine Bewilligung der Vermieter:innen ist lt. OGH nicht mehr erforderlich
  • Die Haustierhaltung hängt jedoch von den ortsüblichen Kriterien ab
  • Der Tierhalter:innen haften für Schäden

Mit einem Haustier zusammen zu leben ist ein Wunsch, den viele Menschen, oft auch Kinder, haben. Meist steht dem der Mietvertrag im Wege, in dem ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung enthalten ist. Doch jetzt hat der OGH in Österreich eine endgültige Entscheidung getroffen.

1. Haustiere dürfen in Mietwohnungen gehalten werden:

Angewendet wird ab sofort § 1098 ABGB, der die Haltung von Haustieren erlaubt. Die Haltung darf das übliche Maß aber nicht überschreiten. Folgende Tierearten umfasst der Beschluss des OGH:

  • Hunde
  • Katzen
  • Kaninchen
  • Meerschweinchen
  • Andere Nager
  • Fische
  • Vögel

2. Welche Haustiere von Vermieter:innen untersagt werden können:

Ausgeschlossen vom Urteil des OGH sind bestimmte Tierarten, die explizit im Mietvertrag genannt werden müssen (z.B. Listenhunde, Schlangen, etc.) weiters Hühner, Zwergziegen oder Minischweine auf dem Balkon.

3. Müssen Vermieter:innen trotz des OGH Urteils gefragt werden?

  • Enthält der Mietvertrag eine Bestimmung, dass die Haustierhaltung generell nur mit Bewilligung der Vermieter:innen möglich ist, müssen Sie vor der Anschaffung eines Haustieres anfragen.
  • Verweigert die Vermieter:in die Zustimmung, können Sie auf die Entscheidung des OGH hinweisen.
  • Die Ablehnung jeder Haustierhaltung ist nicht möglich. Es besteht rechtlich nur eine Meldepflicht.
  • ACHTUNG: Sind in dem Mietvertrag Bestimmungen enthalten, die bestimmte Rassen oder Tiergattungen ausschließen, ist die Vermieter:in im Recht.
  • Wird von den Mieter:innen keine Anfrage gestellt, besteht in diesem Fall die Möglichkeit, dass das Haustier wieder abgegeben werden muss.

4. Welche Bestimmungen darüber hinaus eingehalten werden müssen:

  1. Die Hausgemeinschaft darf durch die Tierhaltung nicht beeinträchtigt werden
  2. Verschmutzungen im Haus müssen von den Tierhalter:innen entfernt werden
  3. Die Tierhalter:innen haften für alle Schäden, die ihre Tiere im Haus oder in der Wohnung verursachen
  4. Der Abschluss einer Haushaltsversicherung und Haftpflichtversicherung für das Tier wird unbedingt empfohlen
  5. Der Mietzins darf sich durch die Haltung eines Haustieres nicht erhöhen

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