Norwegen verbietet die Zucht von Cavalier King Charles und Englischer Bulldogge [02|22]

§ 25 Tierschutzgesetz Norwegen verbietet Qualzuchten
(c) photo: Michelle Raponi auf Pixabay
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Recht, Zucht, Haltung, Norwegen - News [12|02|22]

  • § 25 Tierschutzgesetz Norwegen verbietet Qualzuchten
  • Gerichtsurteil Bezirksgericht Oslo
  • Zucht von Cavalier King Charles und Englischer Bulldogge verboten
  • Die Haltung und Verkauf ist weiter erlaubt

Norwegen hat als erstes europäisches Land Konsequenzen aus dem im Tierschutzgesetz festgeschriebenen Verbot von Qualzuchten gezogen. Die Zucht folgender Rassen wurde verboten: Cavalier King Charles und Englische Bulldogge.

§ 25 Tierschutzgesetz Norwegen

Die Zucht von Tieren muss Eigenschaften fördern, die zu einer guten körperlichen und geistigen Verfassung der Tiere beitragen. Werden die Erbanlagen verändert, so dass das Tier unter körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leidet, darf die Zucht nicht weiter betrieben werden. Die Zucht darf auch nicht die Fähigkeiten der Tiere, die für ein natürliches Verhalten benötigt werden, einschränken.

Die Klage wurde von der norwegischen Tierschutzorganisation Dyrebeskyttelse Norge bei dem Bezirksgericht in Oslo eingebracht.
Klagegrund: die Zucht von Cavalier King Charles und Englischer Bulldogge verursacht bei den Tieren massive gesundheitliche Probleme. Es handelt sich Qualzuchten, die gegen § 25 Tierschutzgesetz Norwegen verstoßen.

Qualzucht: brachyzephale Hunde mit runden Köpfen und stark veränderter Nase

Bei beiden Hunderassen handelt es sich um brachyzephale Hunde mit runden Köpfen und stark veränderter Nase. Die Hunde leiden unter:

  • Atemproblemen,
  • die Augäpfel quellen aus den Augenhöhlen hervor und
  • das Gebiss zeigt starke Fehlbildungen. Bei englischen
  • Bulldoggen ist eine natürliche Geburt aufgrund des großen, runden Kopfes nicht mehr möglich, ein Kaiserschnitt muss durchgeführt werden.
  • Die weiteren Folgen der Qualzucht sind Herzprobleme, Augenerkrankungen, Hautprobleme, Kopfschmerzen und epileptische Anfälle.

Was durch das Urteil nicht verboten wurde

Kreuzzüchtungen mit beiden Hunderassen bleiben weiter erlaubt, da diese zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes führen können. Seriöse und wissenschaftlich fundierte Kreuzungen können also weiter eine gute Alternative darstellen.

Stellungnahme der Tierschützerin Åshild Roaldset

Hunde haben ein Recht darauf, dass ihre Gesundheit durch die Zucht nicht beeinträchtigt wird. Äußere Merkmale dürfen nur an zweiter Stelle stehen. Die Gesundheitsprobleme der beiden Hunderassen sind schon seit den Anfängen des 20. Jahrhunderts bekannt, wurden aber von den Züchtern weitgehend ignoriert. Das soll sich mit diesem Urteil jetzt ändern.
Seitens der Tierschützer besteht die Hoffnung, dass sich das Urteil auch auf andere Länder auswirken wird und dort ebenfalls entsprechende Konsequenzen bei Qualzuchten gezogen werden.

Stellungnahme des Norwegian Kennel Club

Der Club ist von dem Urteil des Gerichts enttäuscht. Auch wenn den verklagten Züchtern und Zuchtverbänden die gesundheitlichen Probleme der Hunderassen bewusst sind, wurde mit Forschungseinrichtungen gearbeitet, um die Zucht der Hunde wieder in die richtige Richtung zu lenken.

Da nur die Zucht verboten ist, aber der Erwerb dieser Hunderassen weiter legal möglich ist, befürchtet der Kennel Club einen Import von kranken Hunden aus dem Ausland. Ob ein Einspruch gegen das Urteil erhoben wird, ist noch offen.

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