Vorbild Deutschland: Verordnung für ein besseres Hundeleben

Neue Verordnung für ZüchterInnen und HundehalterInnen
(c) Foto: JenniGut auf Pixabay
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Deutschland/Hundeverordnung/ZüchterInnen/HundehalterInnen - News am 4. September 2020

  • Anforderungen an HundezüchterInnen werden verschärft
  • Spezielle Vorschriften für Herdenschutzhunde 
  • Nicht mehr ausgestellt werden dürfen:  
    • Hunde mit Qualzuchtmerkmalen 
    • Hunde, bei denen durch das Fehlen von Körperteilen oder Organen Schmerzen oder Verhaltensstörungen auftreten.
    • Hunde bei denen der normale Kontakt zu Artgenossen Schmerzen und Leiden verursacht. 
    • Hunde, bei denen eine Haltung nur unter Schmerzen möglich ist.
  • Auch für HundehalterInnen neue Regelungen, um schlechte Haltungsbedingungen zu vermeiden:
    • Die Anbindung bei Kettenhunden wird grundsätzlich verboten.
    • Ein Auslauf im Freien muss mindestens zweimal täglich für mindestens je eine Stunde gewährleistet werden.
    • Ein Zwinger gilt nicht als Auslauf. 
    • HundehalterInnen dürfen ihre Hunde nicht mehr den ganzen Tag in der Wohnung zurücklassen. Eine Bezugsperson muss mehrmals täglich für die Betreuung zur Verfügung stehen.

1. Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

Julia Klöckner, die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hat einen Entwurf für die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung vorgelegt.

Durch die Änderungen sollen die Haltungsbedingungen für die Hunde wesentlich verbessert werden:

2. Hunde mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht mehr ausgestellt werden

Durch das Verbot der Ausstellung entfällt der Anreiz für die Zucht von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen. Das Verbot kann einfach von der Behörde überwacht werden. Die Nachfrage nach diesen Hunderassen sinkt.

Welche Hunde nicht mehr ausgestellt werden durfen:

  1. Hunde, bei denen durch das Fehlen von Körperteilen oder Organen Schmerzen oder Verhaltensstörungen auftreten
  2. Hunde, bei denen der normale Kontakt zu Artgenossen Schmerzen und Leiden verursacht
  3.  Hunde, bei denen eine Haltung nur unter Schmerzen möglich ist

3. Die Anforderungen an die Hundezüchter werden verschärft

In einer gewerblichen Hundezucht dürfen von jeder Betreuungsperson maximal drei Würfe gleichzeitig betreut werden. Die Welpen müssen täglich mindestens vier Stunden Kontakt mit der Betreuungsperson haben. Die vorgeschriebene Mindestzeit für den Umgang mit den Welpen ist auch für Privatpersonen verpflichtend.   

4. Spezielle Vorschriften für Herdenschutzhunde

Durch die Wiederansiedlung der Wölfe in Deutschland werden besondere Richtlinien für die Ausbildung und den Einsatz von Herdenschutzhunden vorgeschrieben.

Eine Schutzhütte ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Hunde eine andere Möglichkeit haben, bei schlechtem Wetter Schutz zu finden.

5. Weitere Anforderungen werden konkretisiert, um schlechte Haltungsbedingungen zu vermeiden.

  • Die Anbindung bei Kettenhunden wird grundsätzlich verboten.
  • Ein Auslauf im Freien muss mindestens zweimal täglich für mindestens je eine Stunde gewährleistet werden.
  • Ein Zwinger gilt nicht als Auslauf. Dieser Punkt wird von den einzelnen Bundesländern vollzogen.

Zusätzlich ist in der neuen Verordnung vorgesehen, dass

  • HundehalterInnen ihre Hunde nicht mehr den ganzen Tag in der Wohnung zurücklassen dürfen. Eine Bezugsperson muss mehrmals täglich für die Betreuung zur Verfügung stehen. 

6. Wer wird die neue Verordnung kontrollieren?

Die Kontrolle der Verordnung liegt bei den Veterinärbehörden. Die Meldung einer nicht artgerechten Zwingerhaltung oder Anbindehaltung durch Privatpersonen wird vereinfacht.

7. Basiswissen zu den Gesetzen und Verordnungen zur Haltung von Hunden in Deutschland

Hunde sind in Deutschland als Haustiere besonders beliebt. 2019 wurde in 19 Prozent der Haushalte ein Hund gehalten, das entspricht einer Zahl von neun Millionen Hunden. Die Anzahl der Hunde ist während der Corona-Phase noch weiter angestiegen.

Die Gesetze und Verordnungen zur Haltung von Hunden werden in Deutschland von den einzelnen Landesregierungen erlassen.

Auf Bundesebene gibt es vier Hundegesetze.

  1. Tierschutz im Grundgesetz und als Staatsziel
  2. Tierschutz-Hundeverordnung: gilt für gewerbliche Züchter und Privatpersonen
  3. Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz
  4. Tierhalter-Haftpflicht

In den Hundegesetzen der Bundesländer werden folgende Punkte geregelt:

  • Allgemeine Versicherungspflicht für Hundehalter
  • Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Sachkundenachweis
  • Listenhunde

8. Julia Klöckner zu den neuen Vorgaben:

Zu den neuen Vorgaben an eine tierschutzgerechte Hundehaltung und Hundezucht: "Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden. Es gilt, eine artgerechte Haltung von Hunden sicherzustellen. Etwa, dass sie genug Bewegung bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden. Die Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an. Damit sorgen wir für eine Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls."

Zum Ausstellungsverbot qualgezüchteter Hunde: "Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen jedes artgerechte Verhalten verhindern, ist das Tierquälerei. Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten – und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen: Die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen werde ich verbieten. Das ist ein effektiver Hebel, um Anreize für derartige Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen."

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